
Das Bringen und Abholen der Kinder
Das Bringen und Abholen der Kinder gehört zu den alltäglichen Vorgängen einer Kindertageseinrichtung. Gleichwohl sind dabei zahlreiche rechtliche Aspekte zu berücksichtigen.
Wer das Kind begleitet und unter welchen Umständen das Kind in unserem Kinderhaus ankommt, ist rechtlich nicht relevant. Die Einrichtung kann keine Haftung für Vorgänge tragen, auf die sie keinen Einfluss nehmen kann.
Die Aufsichtspflicht und damit die Haftung beginnt erst, wenn das Kind in der Gruppe persönlich abgegeben wurde.
Beim Abholen endet unsere Aufsichtspflicht, wenn Ihr Kind Ihnen oder einer von Ihnen als abholberechtigt benannten Person übergeben wurde. Geschwister sind erst ab einem Alter von 12 Jahren abholberechtigt. Das heißt konkret, dass eine kurze Verständigung zwischen dem Abholer und der zuständigen Erzieherin stattfinden muss, um zu klären, dass das Kind abgeholt wurde. Bitte nehmen Sie Ihr Kind nicht einfach mit. Die Aufsichtspflicht geht auch dann auf den Abholer über, wenn er das Kind übernommen hat, sich dann aber noch weiter in der Einrichtung oder auf dem Außengelände aufhält.