Beiträge Hort

Monatliche Beiträge für die Grundschulkindbetreuung (gültig ab April 2024)

Der Hortbeitrag ist ein Grundbeitrag, mit dem alle weiteren Kosten wie Spielgeld, Teegeld, Beiträge für Feste und Feiern abgedeckt sind.

Grundbeitrag

6 – 10 Wochenstunden

bis 15 Wochenstunden

bis 20 Wochenstunden

bis 25 Wochenstunden

Unter 6 Stunden ist keine Hortbuchung möglich.

Zusatzbeitrag für Hortgruppe mit Ferienbetreuung

Wird zusätzlich zum monatlichen Hortbeitrag erhoben.

Ferien müssen bei Vertragsabschluss für ein Jahr mitgebucht werden, da die Ferienbeiträge mit dem monatlichen Beitrag eingezogen werden. Eine Buchung im laufenden Betreuungsjahr ist daher nicht möglich.

8.00 – 13.00 Uhr


7.30 – 13.00 Uhr


8.00 – 15.00 Uhr


7.30 – 15.00 Uhr


8.00 – 16.00 Uhr


7.30 – 16.00 Uhr

Beitrag Essen

Die Abrechnung erfolgt monatsweise, dementsprechend kann das Mittagessen nur für einen vollen Monat gebucht werden. Umbuchungen müssen bis zum 15. des Vormonats erfolgen.